Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen
Am 7. Juli 2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen angenommen, am 20. September wurde es zur Unterschrift freigegeben. Er ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten.
Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen ist ein Meilenstein in den Abrüstungsbemühungen. In einem Briefing (pdf) erläutern wir die wesentlichen Inhalte und das Zustandekommen des Vertrags. Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen und Bestimmungen über die Wirkung des Vertrages.
Was verbietet der Vertrag?
Der Vertrag verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Ist der Vertrag rechtlich bindend?
Ja! Sobald der Vertrag in Kraft tritt, ist er für die Staaten, die ihn unterzeichnet und ratifiziert haben rechtlich bindend. Allerdings hat er für Staaten, die dem Vertrag nicht beitreten, keine rechtlich bindende Wirkung.
Wann werden die Staaten den Vertrag unterzeichnen?
Der Vertrag ist seit dem 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Schon in der ersten Woche unterschrieben mehr als 50 Staaten. In Kraft getreten ist der Vertrag am 22. Januar 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung. Denn am 24.10.2020 hat Honduras als 50. Staat den Vertrag ratifiziert. Weitere Regierungen sind inzwischen gefolgt.
Auch wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, können weitere Staaten jederzeit beitreten. Ein Staat kann den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist. Die Unterzeichnung des Vertrages wird von der Exekutiven einer Regierung durchgeführt und ist relativ einfach. Eine Ratifizierung wiederum umfasst typischerweise innenpolitische Gesetzgebungsverfahren, wie den Entwurf von Gesetzen über die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht eines Staates.
⇒Liste der Staaten, die den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet bzw. beigetreten haben
Kann ein Atomwaffenstaat dem Vertrag beitreten?
Ja. Ein Atomwaffenstaat kann dem Vertrag beitreten, wenn er zustimmt, die Waffen unmittelbar aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und sie entsprechend rechtlich bindender, zeitlich beschränkter und überprüfbarer Vorgaben zu zerstören.
Kann ein Staat, der Atomwaffen auf seinem Staatsgebiet lagert, dem Vertrag beitreten?
Ein Staat, der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem Vertrag beitreten, solange er zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen.
Ist es möglich, dem Vertrag beizutreten und trotzdem in einem Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat zu bleiben?
Ja. Der Vertrag verbietet kein Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat, solange die Beteiligung an diesem Bündnis keine verbotenen Handlungen mit Atomwaffen beinhaltet.
Sieht der Vertrag Überprüfungsmaßnahmen und Sicherheitsklauseln vor, die sicherstellen, dass Staaten keine Atomwaffen entwickeln?
Ja. Der Vertrag verlangt, dass Staaten, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag Sicherheitsklauseln zugestimmt haben, diese Abmachungen einhalten. Gleichzeitig können zukünftig weitere Sicherheitsabkommen eingegangen werden. Staaten, die bisher noch keinen Sicherheitsklauseln zugestimmt haben, müssen innerhalb von 18 Monaten eine Vereinbarung, die mit den Anforderungen des Nichtverbreitungsvertrags einhergeht, abschließen. Der Vertrag höhlt keinerlei Verpflichtungen aus, denen die Staaten bereits durch die Ratifizierung des Nichtverbreitungsvertrags unterliegen.
Wird der Vertrag Opfern von Atomwaffentests und -einsätzen helfen?
Ja. Die Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, allen Opfern von Atomwaffentests und -einsätzen angemessene Hilfe zu leisten. Dazu gehören medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Hilfe. Staaten müssen sich für die soziale und wirtschaftliche Integration der Opfer einsetzen.
Die Präambel erkennt das durch den Einsatz oder das Testen von Atomwaffen erfahrene Leid an. Erstmals werden die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Atomwaffenaktivitäten auf indigene Bevölkerungen, sowie auf Frauen und Mädchen anerkannt.
Der Vertrag ist also in Kraft! Was hat die Kampagne jetzt vor?
Unsere Arbeit geht weiter. ICAN wird sich nun darauf konzentrieren, dass weitere Staaten den Vertrag ratifizieren, er umgesetzt wird und eine bedeutende Norm gegen Atomwaffen bildet. Damit kann der Vertrag zu nuklearer Abrüstung führen. Dies ist ein langfristiges Projekt, das nicht über Nacht erreicht werden kann.
Derzeit arbeiten wir daran, dass alle Staaten, die sich zum humanitären Völkerrecht und zu den Menschenrechten bekennen, ihren Werten und Worten treu bleiben, den Vertrag unterzeichnen und ratifizieren. Wir werden außerdem hart daran arbeiten, die Politik und das Verhalten in Atomwaffenstaaten sowie in Atomwaffenbündnissen zu verändern.
Jeder Schritt wird dazu beitragen, die neue Norm – die Ächtung von Atomwaffen auf Grund ihrer verheerenden, humanitären Konsequenzen – zu stärken und das Verhalten von Staaten zu verändern.
In Deutschland setzen wir die Bundesregierung unter Druck, den Vertrag beizutreten und damit die US-Atomwaffen in Büchel abziehen zu lassen.
Wollen Sie mithelfen? Dann erfahren Sie mehr über die Kampagne!
Haben Sie weitere Fragen? Lesen Sie hier über ⇒die Bedeutung des Vertrags sowie unseren ⇒Überblick zum Verbotsvertrag.