Ergebnisse und Beschlüsse der zweiten Vertragsstaatenkonferenz

Foto: Darren Ornitz Studio

Die zweite Vertragsstaatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag – Ergebnisse und Beschlüsse

Vom 27. November bis 01. Dezember 2023 fand in New York die zweite Staatenkonferenz (2MSP) zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) statt, an der insgesamt 92 Staaten teilnahmen. Im Zentrum der Konferenz standen die konkrete Ausgestaltung und Stärkung des 2017 verabschiedeten und 2021 in Kraft getretenen UN-Vertrags.

Bereits im vergangenen Jahr, im Juni 2022, hatte die erste Vertragsstaatenkonferenz (1MSP) stattgefunden und mit der Verabschiedung eines Aktionsplans geendet. Seither ist bereits viel passiert! Denn zwischen den beiden Konferenzen herrschte nicht etwa Stillstand: die auf der 1MSP gebildeten Arbeitsgruppen nahmen die Arbeit auf und begannen damit, verschiedene Themenbereiche zu bearbeiten und konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Vertragswerks zu finden. Dieser Prozess nennt sich Intersessional Process. Auf der jetzigen Konferenz stellten sie ihre bisherigen Ergebnisse vor und stellten sich dem Feedback der anderen Vertragsstaaten, um es später, nach Ende der Konferenz, in ihre Ausarbeitungen einfließen zu lassen.

Nach den offiziellen Eröffnungsreden begann die Konferenz mit einer ersten thematischen Diskussion über die humanitären Folgen von Atomwaffen. Erst im Anschluss, am Dienstag und Mittwoch, folgten die Statements der Staatsdelegationen, die an der Konferenz teilnahmen. Danach wurden nach und nach die verschiedenen Themenbereiche und Arbeitsgruppen des Vertrages mit Zwischenberichten vorgestellt und von den Vertragsstaaten diskutiert.

Die offizielle Webseite der Konferenz findest du hier.
Alle Statements, die schriftlich vorliegen, findest du hier.
Eine Übersetzung der Rede der deutschen Staatsdelegation findest du hier.


Die zweite Vertragsstaatenkonferenz endete mit der Verabschiedung einer politischen Erklärung, zudem gab es mehrere zusätzliche Entscheidungen. Besonders hervorzuheben ist in der Erklärung, dass die Vertragsstaaten explizit die nukleare Abschreckung als Problem für die internationale Sicherheit benennen. Dies ist auch in den zusätzlichen Entscheidungen reflektiert: es wurde eine neue Arbeitsgruppe gegründet, welche beauftragt ist „das auf nuklearer Abschreckung basierende Sicherheitsparadigma in Frage zu stellen, indem wir neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die humanitären Folgen und Risiken von Atomwaffen aufzeigen und verbreiten und diese den Risiken und Annahmen, die der nuklearen Abschreckung innewohnen, gegenüberstellen“. Mit dieser Entscheidung soll die nach wie vor bestehende Hegemonie der nuklearen Abschreckung im Diskurs um Atomwaffen direkt angegangen werden und die Sicherheitsrisiken die mit diesen Waffen verbunden sind, addressiert werden.

Die verabschiedete politische Erklärung findest du hier.
Die zusätzlich getroffenen Entscheidungen findest du hier.