Die Verhandlungskonferenz
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2017 über „ein rechtsverbindliches Instrument zum Verbot nuklearer Waffen“ verhandelt. Dieses Abkommen soll zur vollständigen Vernichtung dieser Massenvernichtungswaffen führen.
Das Ergebnis ist ein Vertrag, der seit dem 20. September 2017 von den Staaten unterzeichnet werden kann. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Vertrag.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Verhandlungen:
Die erste Verhandlungsrunde fand im UN-Hauptquartier in New York vom 27. bis 31. März statt und die zweite vom 15. Juni bis 7. Juli 2017, unter Mitwirkung von Regierungen, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Vertretern.
Botschafterin Elayne Whyte-Gomez aus Costa Rica wurde zur Präsidentin der Verhandlungskonferenz gewählt.
- Offizielle Webseite der Verhandlungskonferenz
- Erster Vertragsentwurf (PDF)
- Entwurf der Regelungen für die Verhandlungen
- Statements der teilnehmenden Staaten und NGOs
- Vorgelegte Dokumente
- Abstimmungsergebnis (PDF)
- Abgeschlossener Verbotsvertrag (auf deutsch, PDF)
ICAN beteiligte sich mit einer Delegation an beiden Sitzungen und veröffentlichte aktuelle Informationen, Berichte und Analysen der Verhandlungen.
Es gibt einen Blog auf deutsch und einen auf englisch. Dort können Sie den Verlauf der Verhandlungskonferenzen nachlesen.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu den Verhandlungen:
Wer hat an den Verhandlungen teilgenommen?
Der Erste Ausschuss der UN-Generalversammlung hat alle Mitgliedsstaaten ermutigt, an der Verhandlungskonferenz teilzunehmen. Internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Vertreter wurden ebenfalls eingeladen. Bei den Verhandlungen waren mehr als 135 Staaten anwesend. Leider haben alle Atommächte sowie die meisten NATO-Staaten die Gespräche boykottiert.
Welche Regierungen unterstützen diesen Prozess?
Im Ersten Ausschuss der Vereinten Nationen haben 123 Staaten für eine Resolution (A/RES/71/258) gestimmt, wodurch das Mandat für die Verhandlungskonferenz erteilt wurde. Hier ist das Abstimmungsergebnis. Zusätzlich haben einige der Nationen, die damals dagegen gestimmt oder sich enthalten haben, später ihre Absicht bekundet, an den Verhandlungen teilzunehmen.
Was ist das Ziel des Vertrages?
Der Vertrag erklärt Atomwaffen unter internationalem Völkerrecht für illegal und verbietet allen Vertragsparteien, Atomwaffen zu entwickeln oder besitzen. Der Vertrag wird einen bedeutenden Beitrag zur Realisierung einer Welt ohne Atomwaffen leisten. Mehr Informationen auf unserer Seite zum Vertrag.
Wann wird der Vertrag in Kraft treten?
Der Vertrag wurde im Juli beschlossen und seit dem 20. September können Staaten ihn unterzeichnen. Wenn das Abkommen von mindestens 50 Staaten ratifiziert wurde, dann tritt es 90 Tage später in Kraft. Das erste Treffen der Vertragsparteien soll innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten stattfinden.
Warum wurde dieser Vertrag jetzt verhandelt?
Seit 2010 wächst die Sorge der Regierungen über die verheerenden humanitären Folgen eines Atomwaffeneinsatzes. Die Mehrzahl der Staaten der Welt hat an drei großen Konferenzen in den Jahren 2013 und 2014 teilgenommen, die diese Folgen untersuchten.
Die dritte Konferenz in Wien endeten mit einer Erklärung, an der sich 127 Regierungen anschlossen, in der sie sich verpflichten, nukleare Waffen zu ächten, zu verbieten und zu vernichten.
Die Vereinten Nationen richtete 2016 eine offene Arbeitsgruppe (OEWG) in Genf ein, die die unterschiedlichen Vorschläge für das Erzielen und die Erhaltung einer atomwaffenfreien Welt untersuchte. Diese Arbeitsgruppe empfahl die Aufnahme von Verhandlungen 2017 (Bericht A/71/371) für ein juristisch-bindendes Instrument zum Verbot von Atomwaffen.
Wie unterscheidet sich ein neues Abkommen von dem bestehenden Nichtverbreitungsvertrag?
Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) verbietet keine Atomwaffen. Vielmehr untersagt er Staaten, die zum damaligen Zeitpunkt als der NVV verhandelt wurde noch keine Atomwaffen hatten, sich Nuklearwaffen anzueignen. Den Atomwaffenstaaten verbietet er die Weitergabe. Der Vertrag verlangt zudem von allen Parteien, die nukleare Abrüstung in redlicher Absicht durch Verhandlungen voranzutreiben.
Der NVV sieht etwa vor, zu diesem Zweck auch rechtliche Dokumente zu schaffen. Der Atomwaffen-Verbotsvertrag wird den NVV somit ergänzen und bestärken.
Welche Rolle hat die Zivilgesellschaft gespielt?
VertreterInnen der Zivilgesellschaft haben an den Verhandlungskonferenzen teilgenommen und zum Fortschritt der Verhandlungen beigetragen. ICAN hat sich mit einer großen Delegation von AktivistInnen beteiligt, um die Regierungen unter Druck zu setzen, sich für einen möglichst starken und effektiven Vertrag stark zu machen.
Können die Atomwaffenstaaten den Prozess noch aufhalten?
Keine Nation hat die Macht, das Inkrafttreten des Vertrags aufzuhalten. Die Verhandlungskonferenz ist nach den Regeln der UN-Vollversammlung verlaufen. Das heißt: Entscheidungen können per Mehrheitsbeschluss getroffen werden, wenn ein Konsens nicht zustande kommt. Keine Nation besitzt ein Vetorecht.
Welche Nationen waren führend in diesem Prozess für ein Atomwaffenverbot?
Die UN-Resolution für den Beginn der Verhandlungen wurde von einer Kerngruppe aus sechs Ländern eingereicht: Österreich, Brasilien, Irland, Mexiko, Nigeria und Südafrika. Insgesamt wurde die UN-Resolution 2016 von 57 Nationen unterstützt und 123 Nationen haben im Ersten Ausschuss der Vereinten Nationen dafür gestimmt.
Gibt es andere Wege, um vorwärts zu kommen?
Die multilateralen Verhandlungen über eine nukleare Abrüstung stehen seit zwei Jahrzehnten still. In letzter Zeit haben die Präsidenten der USA und Russland erklärt, dass sie ihre ohnehin übergroße Nuklearwaffenarsenale noch verstärken und vergrößern wollen. Alternative Vorschläge für eine atomwaffenfreie Welt haben bisher keine Ergebnisse hervorgebracht. Ein Verbotsvertrag wird daher von den meisten Staaten als der einzig gangbare Weg vorwärts gesehen.